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   OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19   

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https://dejure.org/2020,6535
OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19 (https://dejure.org/2020,6535)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2020 - 3 W 125/19 (https://dejure.org/2020,6535)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2020 - 3 W 125/19 (https://dejure.org/2020,6535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; BGB § 281 ; BGB § 249 ; BGB § 252
    Rückgabe einer Gewerberaumfläche in nicht vertragsgemäßem Zustand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückgabe ohne Schönheitsreparaturen ist kein Vorenthalten der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietausfallschaden bei unvollständiger Räumung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückgabe einer Gewerberaumfläche in nicht vertragsgemäßem Zustand; Geltendmachung eines Mietausfallschadens; Alternativvermietung im Fall der ordnungsgemäßen Durchführung der Schönheitsreparaturen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Mietausfallschadens durch den Vermieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe (IMR 2020, 373)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 326/09

    Wohnraummiete: Darlegung und tatrichterliche Beurteilung des Mietausfallschadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
    Dementsprechend wird einhellig eine Vorenthaltung der Mietsache verneint, wenn ein Mieter die Mietsache zurückgibt, ohne die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen auszuführen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 326/09 -, juris unter Hinweis auf BGHZ 86, 204, 209 f.; 104, 285, 289; jeweils m.w.N).

    Jedenfalls sind konkrete Anknüpfungstatsachen, die für eine hinreichende Schadenwahrscheinlichkeit sprechen, darzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 326/09 -, juris).

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
    Dementsprechend wird einhellig eine Vorenthaltung der Mietsache verneint, wenn ein Mieter die Mietsache zurückgibt, ohne die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen auszuführen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 326/09 -, juris unter Hinweis auf BGHZ 86, 204, 209 f.; 104, 285, 289; jeweils m.w.N).

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (BGH, NJW 1983, 1049, 1050; KG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 12 U 164/09 -, juris).

  • KG, 03.06.2010 - 12 U 164/09

    Beendeter Wohn- und Gewerberaummietvertrag: Vorenthaltung der Mietsache bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
    Macht der Vermieter einen Mietausfallschaden geltend, muss er aber darlegen, dass ihm infolge des Zustandes der Mietsache ein konkreter Mietausfall entstanden ist (KG, KG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 12 U 164/09).

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (BGH, NJW 1983, 1049, 1050; KG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 12 U 164/09 -, juris).

  • BGH, 24.07.2019 - VIII ZR 141/17

    Wohnraummiete: Abrechnung der Mietsicherheit mit Erklärung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
    Im Übrigen wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.07.2019 (VIII ZR 141/17) hingewiesen, wonach bereits durch schlüssiges Verhalten des Vermieters die Abrechnung wirksam vorgenommen werden kann.
  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
    Dementsprechend wird einhellig eine Vorenthaltung der Mietsache verneint, wenn ein Mieter die Mietsache zurückgibt, ohne die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen auszuführen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 326/09 -, juris unter Hinweis auf BGHZ 86, 204, 209 f.; 104, 285, 289; jeweils m.w.N).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
    Hierzu gehört neben der Übertragung des unmittelbaren Besitzes die Räumung der Mietsache (BGH, NJW 1994, 3232, 3234; OLG Hamm, ZMR 1996, 372, 373).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 2 U 46/12

    Gewerbemietrecht: Schadenersatz für Mietausfall wegen Rückgabe der Mietflächen in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
    Zwar kann im Falle, dass die Rückgabe einer Gewerberaumfläche in nicht vertragsgemäßem Zustand erfolgt, ein Anspruch auf Schadensersatz in Form von Mietausfall für den Zeitraum von Vertragsende bis zur Neuvermietung der Mietsache aus §§ 280, 281, 249, 252 BGB bestehen (vgl. z. Bsp. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 U 46/12 -, juris).
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